Es gibt zahlreiche Förderprogramme im Wohnungsbau zur Energieeinsparung sowohl für Altbauten als auch für Neubauten. Wer von Anfang an die ökologische Bilanz berücksichtigt, wird nicht nur mit günstigen Darlehen gefördert, sondern reduziert auch die Heizkosten. So hat die KfW für den Bau von Energiespar- und Passivhäuser zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse bereitgestellt. www.kfw.de
Welches Programm Ihnen am meisten nützt, können Sie am besten mit Ihrem Energieberater austüfteln. Je nachdem wie weit Ihr Sanierungsvorhaben in der Einsparung von CO2 geht, wird mehr oder weniger gefördert. Für die meisten Förderprogramme gilt, dass Sie erst mit der Modernisierung anfangen sollten, wenn Sie die Förderzusage in der Tasche haben.
Neu ab 2024 (Details sollen bis Ende Nov 23 geklärt werden.) Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024 Ab 2024 wird es für den Heizungstausch folgende Investitionskostenzuschüsse geben:Eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen offensteht;einen einkommensabhängigen Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr; sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 25% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie allerdings nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierung gedämpft. Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot - zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr - für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen. Einen detaillierten Überblick finden Sie hier. Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Förderung gelten die unten folgenden, aktuellen Bedingungen. Neues zur Energieförderung finden Sie hier.
Was ist die BEG? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW administiert.
Neu - Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen wird ab 2024 neu aufgestellt, siehe hier.
BAFA-Förderung: Energieberatung für Wohngebäude Neben den BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen ist das BAFA auch für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zuständig. Energieberatungen garantieren, die höchstmögliche Energieeinsparung zu erzielen. Damit die aufwendigen Maßnahmen zur Modernisierung oder Sanierung mit der bestmöglichen Qualität durchgeführt werden, fördert der Bund auch Energieberatungen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel "Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude vom BAFA". Kombination von BAFA- / KfW-Förderung & Steuerermäßigung Das Kombinieren der BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei dürfen Kredite, Zuschüsse und Zulage in der Summe nicht über den förderfähigen Kosten liegen. Nicht zulässig hingegen ist das Kumulieren mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in selbst bewohnten Häusern. In diesem Überblick erfahren Sie mehr zu Steuerabsetzung als alternative Förderung für die Gebäudesanierung. Nutzen Sie den FördermittelCheck, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Übersicht der BEG-Programme aufgeführt sind. Und der ModernisierungsCheck Da sich die Förderbedingungen laufen ändern, sollten Sie sich auf der Internetseite der BAFA über den neuesten Stand informieren. BAFA-Förderung 2022: Alle Programme auf einen Blick | co2online
der Förderantrag muss vor dem Beginn der Umsetzung gestellt werden
Energieeffizienz-Experten sind in der Regel einzubeziehen
Kredite werden über herkömmliche Banken beantragt, Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal
Ab 1.1.23: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude) BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de) Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt). WPB-Bonus gibt es für Gebäude im energetisch schlechten Zustand, (25 % der Gebäude in Deutschland).
Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt. Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft. Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden. Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze.
Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms - ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden. Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023: Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.
Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:
Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den KfW-Seiten.
KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
Erneuerbare Energien – Standard Der Förderkredit für Strom und Wärme, Kredit Programm 270 KfW Das Wichtigste in Kürze Ab 0,61 % effektivem Jahreszins Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehrFür Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Wichtige Änderung Sept 22: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst: Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag gestellt? Dann sind Sie nicht von den Änderungen betroffen.
Batteriespeicher: Alle Förderprogramme & Zuschüsse von KfW, BAFA und Co. Einbau von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher Für die Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Stromnetz erhält der Betreiber eine Einspeisevergütung. Dieser staatlich garantierte Preis ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert. Je höher die Anzahl der Photovoltaikanlagen ist, desto niedriger wird die Einspeisevergütung.Da die Strompreise für den zugekauften Strom deutlich höher als die Einspeisevergütung sind, empfiehlt es sich, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. Dieser Anteil lässt sich mit Hilfe eines Batteriespeichers deutlich erhöhen: Alle Einzelmaßnahmen: Batteriespeicher.KfW KfW - Programm Erneuerbare Energien 'Standard' - Photovoltaik (Nr. 270) (Förderkredit) Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung in...Maßnahmen in den einzelnen Bundesländer Baden-Württemberg Baden-Württemberg - Energiefinanzierung (Förderkredit) Gefördert werden folgende Projekte: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen Modernisierung, Umrüstung oder...
Informations- und Antragsstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 D - 65760 Eschborn fon: 06196 908-625 fax: 06196 908-800 solar@bafa.bund.de http://www.bafa.de
Die zahlreichen Förderprogramme finden Sie in den nachfolgenden Dateien und Internetseiten:
Förderprogramm-Übersicht Bund und Land finden Sie hier
http://www.energiefoerderung.info/ sehr gute Übersicht zu allen Förderprogrammen von Bund, Land und Energieversorger nach Eingabe der Postleitzahl
www.zukunftaltbau.de umfassende Informationen des Umweltministeriums Baden-Württembergs rund um eine energieeffiziente Modernisierung.
Die Kreissparkasse Böblingen hat ebenfalls zusammen mit dem Handwerk und der Energieagentur Böblingen ein attraktives Förderprogramm aufgelegt. Näheres siehe hier.
EnBW fördert in ihrem Versorgungsgebiet die Umstellung auf Erdgas, erstellt Energieausweise, macht Energieberatung usw. Informationen erhalten Sie hier.
Tel. erhalte Sie kostenfrei Auskunft Strom: 0800 3629-000 Gas: 0800 3629-427 Wasser: 0800 3629-450 Rund ums Haus: 0800 3629-028 oder im Internet hier.