Es gibt zahlreiche Förderprogramme im Wohnungsbau zur Energieeinsparung sowohl für Altbauten als auch für Neubauten. Wer von Anfang an die ökologische Bilanz berücksichtigt, wird nicht nur mit günstigen Darlehen gefördert, sondern reduziert auch die Heizkosten. So hat die KfW für den Bau von Energiespar- und Passivhäuser zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse bereitgestellt. www.kfw.de
Welches Programm Ihnen am meisten nützt, können Sie am besten mit Ihrem Energieberater austüfteln. Je nachdem wie weit Ihr Sanierungsvorhaben in der Einsparung von CO2 geht, wird mehr oder weniger gefördert. Für die meisten Förderprogramme gilt, dass Sie erst mit der Modernisierung anfangen sollten, wenn Sie die Förderzusage in der Tasche haben.
Was ist die BEG? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW administiert.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz. Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät, ist die Konnektivität von geförderten Heizungsanlagen herzustellen. Quelle: BAFA Fördergegenstand Gefördert werden: Solarkollektoranlagen,Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung, Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7), Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan), Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes. Nicht gefördert werden: Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen. Weitere Informationen finden Sie auch im BAFA - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.Investitionsvolumen und Höhe der FörderungDas förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatzgefördert: Solarkollektoranlagen mit 25 %, Biomasseheizungen mit 10 % Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird) Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (nicht kumulierbar mit Bonus für Wärmequellen) Stationäre Brennstoffzellenheizungen ab 2023 nur noch mit grünem Wasserstoff oder Biogas, mit 25 % Zuschuss
Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Stationäre Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle – ab 15.8.2022 Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent vom BAFA bezuschusst. Das gilt fürdie Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecke und Bodenflächen sowie die Erneuerung von Vorhangfassadenden Austausch oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowieMaßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.Werden die Einzelmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, können weitere 5 Prozent Förderung ausgezahlt werden, sodass der maximale Fördersatz 20 Prozent beträgt. Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen und die Förderung ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Den Antrag muss ein Energieeffizienz-Experte stellen. BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik – ab 15.8.2022 Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht zur Heizung gehört, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent aus, wenn es sich um folgende Maßnahmen handelt: Einbau, Autausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme-/KälterückgewinnungEinbau von "Efficiency Smart Home" in WohngebäudenEinbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung oder Beleuchtungssystemen in NichtwohngebäudenSind die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, können sie weitere 5 Prozent Förderung erhalten.Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen und die Förderung ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Den Antrag muss ein Energieeffizienz-Experte stellen.BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung – ab 15.8.2022Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, speziell in Kombination durchgeführter Pumpentausch und hydraulischer Abgleich, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent. Zusätzlich sind 5 Prozent drin, wenn die Optimierungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt werden. BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Fachplanung & Baubegleitung – ab 15.8.2022 Eine fachgerechte Planung und Baubegleitung garantiert Ihnen, garantiert Ihnen, dass Ihre gewünschten Maßnahmen mit dem bestmöglichen Ergebnis umgesetzt werden und Sie am Ende auch die höchstmögliche Energieeinsparung erreichen. Lassen Sie sich eine der vier oben genannten Einzelmaßnahmen fördern und nehmen dafür Leistungen zur Fachplanung oder Baubegleitung in Anspruch, können Sie diese ebenfalls bezuschussen lassen. Das BAFA übernimmt dabei 50 Prozent der förderfähigen Kosten.Was sind förderfähige Kosten? Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben rund um die Installation der neuen Heizung: von der neuen Heiztechnik, dem Ausbau und der Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung.
Auch notwendige Wanddurchbrüche, der Anschluss ans öffentliche Versorgungsnetz oder Probebohrungen für eine Wärmepumpenanlage zählen beispielsweise zu den förderfähigen Kosten. Das gleiche gilt für die Kosten für eine/n Energieberater*in, für das Planen und Überwachen der Bauleistungen und die Bestätigung, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
Hinweis: Da die Kosten für die Höhe der Förderung ausschlaggebend sind, sollten Sie sich als Bauverantwortliche detaillierte Kostenvoranschläge und Angebote erstellen lassen. Denn wenn Sie den Antrag für die Förderung durch das BAFA einmal gestellt haben können Sie die Kosten nicht mehr nach oben korrigieren. BAFA - Förderprogramm im Überblick - BEG: Neuerungen ab 15.08.2022,
BAFA-Förderung: Energieberatung für Wohngebäude Neben den BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen ist das BAFA auch für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zuständig. Energieberatungen garantieren, die höchstmögliche Energieeinsparung zu erzielen. Damit die aufwendigen Maßnahmen zur Modernisierung oder Sanierung mit der bestmöglichen Qualität durchgeführt werden, fördert der Bund auch Energieberatungen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel "Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude vom BAFA". Kombination von BAFA- / KfW-Förderung & Steuerermäßigung Das Kombinieren der BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei dürfen Kredite, Zuschüsse und Zulage in der Summe nicht über den förderfähigen Kosten liegen. Nicht zulässig hingegen ist das Kumulieren mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in selbst bewohnten Häusern. In diesem Überblick erfahren Sie mehr zu Steuerabsetzung als alternative Förderung für die Gebäudesanierung. Nutzen Sie den FördermittelCheck, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Übersicht der BEG-Programme aufgeführt sind. Und der ModernisierungsCheck Da sich die Förderbedingungen laufen ändern, sollten Sie sich auf der Internetseite der BAFA über den neuesten Stand informieren. BAFA-Förderung 2022: Alle Programme auf einen Blick | co2online
der Förderantrag muss vor dem Beginn der Umsetzung gestellt werden
Energieeffizienz-Experten sind in der Regel einzubeziehen
Kredite werden über herkömmliche Banken beantragt, Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal
Ab 1.1.23: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude) BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de) Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt). WPB-Bonus gibt es für Gebäude im energetisch schlechten Zustand, (25 % der Gebäude in Deutschland).
Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt. Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft. Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden. Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze.
Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms - ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden. Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023: Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.
Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:
Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den KfW-Seiten.
KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
Erneuerbare Energien – Standard Der Förderkredit für Strom und Wärme, Kredit Programm 270 KfW Das Wichtigste in Kürze Ab 0,61 % effektivem Jahreszins Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehrFür Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Wichtige Änderung Sept 22: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst: Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag gestellt? Dann sind Sie nicht von den Änderungen betroffen.
Batteriespeicher: Alle Förderprogramme & Zuschüsse von KfW, BAFA und Co. Einbau von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher Für die Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Stromnetz erhält der Betreiber eine Einspeisevergütung. Dieser staatlich garantierte Preis ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert. Je höher die Anzahl der Photovoltaikanlagen ist, desto niedriger wird die Einspeisevergütung.Da die Strompreise für den zugekauften Strom deutlich höher als die Einspeisevergütung sind, empfiehlt es sich, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. Dieser Anteil lässt sich mit Hilfe eines Batteriespeichers deutlich erhöhen: Alle Einzelmaßnahmen: Batteriespeicher.KfW KfW - Programm Erneuerbare Energien 'Standard' - Photovoltaik (Nr. 270) (Förderkredit) Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung in...Maßnahmen in den einzelnen Bundesländer Baden-Württemberg Baden-Württemberg - Energiefinanzierung (Förderkredit) Gefördert werden folgende Projekte: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen Modernisierung, Umrüstung oder...
Informations- und Antragsstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 D - 65760 Eschborn fon: 06196 908-625 fax: 06196 908-800 solar@bafa.bund.de http://www.bafa.de
Die zahlreichen Förderprogramme finden Sie in den nachfolgenden Dateien und Internetseiten:
Förderprogramm-Übersicht Bund und Land finden Sie hier
http://www.energiefoerderung.info/ sehr gute Übersicht zu allen Förderprogrammen von Bund, Land und Energieversorger nach Eingabe der Postleitzahl
www.zukunftaltbau.de umfassende Informationen des Umweltministeriums Baden-Württembergs rund um eine energieeffiziente Modernisierung.
Die Kreissparkasse Böblingen hat ebenfalls zusammen mit dem Handwerk und der Energieagentur Böblingen ein attraktives Förderprogramm aufgelegt. Näheres siehe hier.
EnBW fördert in ihrem Versorgungsgebiet die Umstellung auf Erdgas, erstellt Energieausweise, macht Energieberatung usw. Informationen erhalten Sie hier.
Tel. erhalte Sie kostenfrei Auskunft Strom: 0800 3629-000 Gas: 0800 3629-427 Wasser: 0800 3629-450 Rund ums Haus: 0800 3629-028 oder im Internet hier.