> Aktuelle Termine finden Sie hier.
> Die Internetseite der Energieagentur Böblingen EA BB informiert umfassend über alle aktuelle Themen zu Energieeinsparung und Erneuerbare Energien: www.ea-bb.de
> Internetseite der Stadt Leonberg zum Klimaschutz Energie, Umwelt und Klimaschutz / Stadt Leonberg
>> 4.12.25 kostenlose Online Seminare zu Energiethemen der Verbraucherzentrale im Dez 25
> 03.11.25 Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich – Forschungsprojekt des Fraunhofer ISE abgeschlossen.
> 23.9.25 Förderkredit für Effizienzhaus KfW55 neu aufgelegt. Kredit 100 000€ mit derzeit 0,01 % eff. Zins. siehe KfW
> 26.6.25: Anträge für neue Heizung wie Wärmepumpe, Pellet, usw. und für Sanierungen können weiterhin bei der BAFA bzw. KfW gestellt werden. Die Förderung geht unverändert weiter . Die hierfür erforderlichen Mittel sind für 2025 freigegeben worden.
> 28.6.24 Update: Förderung für Heizung und Sanierung 2024 BEG-Fördermittel enthalten künftig Zuschüsse und FörderkrediteNeben den BAFA-Zuschüssen für Gebäudehülle und Anlagentechnik können nun auch die Heizungszuschüsse der KfW sowie der Ergänzungskredit für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Auf die neue Heizungsförderung warten müssen allerdings bis Ende August noch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von Eigentumswohnungen bei Maßnahmen am Sondereigentum - alle anderen Eigentümer sind schon antragsberechtigt. Die neue BEG-Förderung enthält Zuschüsse und Förderkredite. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind Boni möglich. In Summe kommen maximal 70 Prozent Förderung zusammen.
> 16.6.24 der kommunale Wärmeplan wurde am 16. Juni vom Gemeinerat verabschiedet. Näheres mit dem verabschiedeten Plan finden Sier hier Wärmeplanung der Stadt Leonberg / Stadt Leonberg
>4.4.24 der Energiekreis hat eine Stellungnahme zum Entwurf des kommunalen Wärmeplans Leonberg. Kommunale Wärmeplanung der Stadt Leonberg / Stadt LeonbergKommunale Wärmeplanung der Stadt Leonberg / Stadt LeonbergHier klicken. Dieser soll noch im April im Gemeinderat behandelt werden.
> Eigentümer eines selbst genutzen Einfamilienhauses können sich ab 27.2.24 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
ab Mai 2024 sind antragsberechtigt: Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit). Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt: Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern. Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
> 14. März 19 Uhr, Vortrag zu Photovoltaik von Stefan Enz im Bürgerzentrum, Folien hier.
> 5. März, 19:30 Uhr, Vortrag zum neuen Heizungsgesetz von Dr. Rüdiger Beising, Bürgertreff, Warmbronn, Folien hier.
> 4. März, 19 Uhr, Vortrag zur Wärmepumpe von Oliver Nick im Bürgerzentrum. Der Vortrag wa sehr informativ, die ca.60 interssierte Zuhörer haben sich umfassend informieren konnen. Hier finden Sie die Folien zum Vortrag.
> 01.01.2024 Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetz
> Anträge im Förderprogramm für Heizung erst ab Ende Februar Ein Antrag bei der KfW für den Zuschuss zu einer förderfähigen Heizung ist aber nicht sofort möglich. Das BMWK geht davon aus, dass die KfW-Bank das Förderprogramm auf der Internetseite erst Ende Februar 2024 freischaltet. Und dies im ersten Schritt wohl nur für selbstnutzende Hauseigentümer:innen. Für andere folgt das später. Bei den weiterhin bei der Bafa angesiedelten Förderbereichen ist schon ab Januar eine Antragstellung möglich. In der Regel dürfen Hauseigentümer:innen, die eine Förderung erhalten wollen, eine neue Heizung erst beauftragen, nachdem sie den Antrag gestellt haben. Davon gibt es für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2024 eine Ausnahme. In dieser Zeit darf man eine:n Handwerker:in eine neue Heizung liefern und installieren lassen, ohne vorher einen Antrag zu stellen. Den kann man bis Ende November 2024 nachholen. Näheres Heizungsförderung für Privatpersonen | KfWhier.
>23.11.23 Vortrag zum neuen Heizungsgesetz. Was gilt ab 1. Januar 2024?, Referent: Dr. Rüdiger Beising, Sprecher Energiekreis am 23.11.23 um 19 Uhr im Bürgerzentrum Leonberg GEG: Was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz? | Verbraucherzentrale.de8.09.23 Neues GEG verabschiedet BMWK - Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude (energiewechsel.de)> Ab Ende September Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer Wallbox und einem Batteriespeicher. Förderung Solaranlage mit Wallbox. Elektroauto ist Voraussetzung. (adac.de). Programm war nach einem Tag ausgebucht.
Seit 1. August gelten höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen. Volleinspeiser erhalten für Anlagen bis 10 KWp 13,4 ct/kWh und Überschusseinspeiser (mit Eigenbedarf) 8,6 ct./kWh. Nähers hier: https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/einspeiseverguetung